Tiefenpsychologisch fundierte Kunsttherapie umfasst eine individuelle Schaffensphase mit anschließender Erforschung der entstandenen Werke. Durch diesen spontanen gestalterischen Ausdruck bekommen wir Zugang zu Inhalten unseres seelischen Lebens, zu unserer inneren Bilderwelt, die durch Worte alleine häufig so nicht erreichbar wäre. Das Sichtbar machen auch unbewusster innerer Anteile ermöglicht uns ein gemeinsames Erforschen, Bewusst- und Begreifbarmachen von Stimmungen, Gefühlen, Konflikten, Fantasien und Ressourcen. Die therapeutische Wirkung liegt darin, etwas vorher Unbekanntes als Teil des Selbst zu integrieren ist.
Vorerfahrungen oder Begabungen sind nicht erforderlich.
Kunsttherapeutische Gruppen
Begleitung und Austausch durch die Kunsttherapeutin sowie mit dem Potential der Gruppe (4-6 Teilnehmer)
Fortlaufende Termine ab 14.6.23 wöchentlich
Für wen ist die kunsttherapeutische Gruppe geeignet:
Warum kunsttherapeutische Gruppen?
Die Gruppe ermöglicht uns einen Begegnungs-und Beziehungsraum mit anderen Menschen. Sich in andere einfühlen können ist ebenso bedeutungsvoll wie der Blick auf mich selbst. Auch die Bilder der anderen Teilnehmer können wie ein Spiegel sein, der zu Erkenntnissen über die eigene innere Befindlichkeit führt und die Erweiterung der Sichtweisen und Perspektiven fördert.
In kunsttherapeutischen Gruppen wird entweder zu vorgegebenen Themen oder an individuellen Fragestellungen und prozessorientiert gearbeitet.
Die Teilnehmer verpflichten sich zu Verschwiegenheit.
Kunsttherapeutische Einzelbegleitung
Individuelle therapeutische (gesprächs-und/oder kunsttherapeutisch) Begleitung in schwierigen und herausfordernden Lebenslagen.
Die Kosten werden nur von wenigen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte sprechen Sie vorab Ihre Krankenkasse an und erfragen Sie die Möglichkeiten einer Kostenübernahme. Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt direkt mit Ihnen. Private Krankenversicherungen übernehmen meist die Kosten zumindest teilweise, wenn Sie für Heilpraktiker-Leistungen versichert sind.
Eine kostenfreie Terminabsage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.